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Wichtig: Neue Quarantäneregeln in Kraft!

17. 01. 2022

Änderung ab 15.01.2021: Quarantänepflichten

Folgendes Prozedere gilt für unsere Schule ab dem 17.01.2022:

 

  • Es bleibt bei der Regelung, dass die Eltern bei einem Corona-Fall umgehend die Klassenleitung und das Sekretariat informieren und die Test-Nachweise dem Klassenteam und dem Sekretariat zur Verfügung stellen.
  • Die Schulleitung legt anhand der ihr vorliegenden Nachweise das Ende der regulären Quarantäne fest. Diese beträgt sowohl für Infizierte als auch für K1-Personen 10 Tage. Eine Mitteilung diesbzgl. erfolgt unmittelbar nach unserer Festlegung an das jeweilige Klassenteam und an die Eltern.
  • Sollten Sie als Eltern von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen, die Quarantäne für ihr Kind zu verkürzen, so müssen Sie bitte das aktuelle negative Testergebnis (umgehend nach Erhalt) der Klassenleitung und dem Sekretariat per Mail übermitteln. Innerhalb unserer Bürozeiten überprüft unsere Sekretärin die Berechtigung und teilt dem jeweiligen Klassenteam und Ihnen per Mail mit, ab wann die vorzeitige Rückkehr Ihres Kindes in die Schule erfolgen kann.
  • Unabhängig von dem von Ihnen per Mail geschickten Testergebnis geben Sie bitte Ihrem Kind auch an seinem ersten Schultag eine Kopie des negativen Testergebnisses mit, wenn es sich um eine vorzeitige Quarantäneverkürzung handelt.

 

Offizielle Quarantänepflicht nach positivem Testergebnis

Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss je nach Art der Testung Quarantäne- und weitergehenden Testpflichten nachkommen:
  • Bei einem positiven PoC-Schnelltest oder Selbsttest, welcher unter Aufsicht durchgeführt wurde (etwa des Arbeitgebers oder im Rahmen einer erweiterten Einlasskontrolle), müssen sich Betroffene unverzüglich einem PCR-Test unterziehen. Bis zur Vorlage des Testergebnisses gilt die Pflicht zur häuslichen Quarantäne.
  • Bei einem positiven PoC-Selbsttest, welcher nicht unter Aufsicht durchgeführt wurde, gilt zunächst nur die Pflicht, unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen. Auch wenn in diesem Fall keine Quarantänepflicht gilt, sollten sich Betroffene vorsorglich in häusliche Isolation begeben.
  • Bei einem positiven PCR-Test muss die häusliche Isolation grundsätzlich für zehn Tage eingehalten werden. Die Isolationspflicht endet nach diesem Zeitraum ohne Test. Eine Verkürzung auf sieben Tage ist mit einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest möglich. Für Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen gelten zusätzliche Auflagen.

Währen der Quarantäne sind sämtliche Kontakte mit haushaltsfremden Personen verboten.

 

Offizielle Quarantänepflicht für Kontaktpersonen

Enge Kontaktpersonen von mit Covid-19-Infizierten sind ebenfalls dazu verpflichtet, sich für zehn Tage in Quarantäne zu begeben. Ausnahmen gelten für symptomlose Personen, die:
  • vollständig geimpft sind und eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben
  • vollständig geimpft sind und die letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt
  • nach einer Corona-Erkrankung, die nicht mehr als drei Monate zurückliegt, genesen sind
Die Quarantäne endet nach zehn Tagen ohne Test. Eine Verkürzung der Quarantänezeit ist möglich
  • nach sieben Tagen mit einem negativen PCR- oder Schnelltest.
  • nach fünf Tagen für Kinder und Schüler:innen mit einem negativen PCR- oder Schnelltest.

 

Quelle: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/abstands-und-hygieneregeln/#quarantaene

 
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