Offizielle Quarantänepflicht nach positivem Testergebnis
Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss je nach Art der Testung Quarantäne- und weitergehenden Testpflichten nachkommen:- Bei einem positiven PoC-Schnelltest oder Selbsttest, welcher unter Aufsicht durchgeführt wurde (etwa des Arbeitgebers oder im Rahmen einer erweiterten Einlasskontrolle), müssen sich Betroffene unverzüglich einem PCR-Test unterziehen. Bis zur Vorlage des Testergebnisses gilt die Pflicht zur häuslichen Quarantäne.
- Bei einem positiven PoC-Selbsttest, welcher nicht unter Aufsicht durchgeführt wurde, gilt zunächst nur die Pflicht, unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen. Auch wenn in diesem Fall keine Quarantänepflicht gilt, sollten sich Betroffene vorsorglich in häusliche Isolation begeben.
- Bei einem positiven PCR-Test muss die häusliche Isolation grundsätzlich für zehn Tage eingehalten werden. Die Isolationspflicht endet nach diesem Zeitraum ohne Test. Eine Verkürzung auf sieben Tage ist mit einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest möglich. Für Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen gelten zusätzliche Auflagen.
Währen der Quarantäne sind sämtliche Kontakte mit haushaltsfremden Personen verboten.
Offizielle Quarantänepflicht für Kontaktpersonen
Enge Kontaktpersonen von mit Covid-19-Infizierten sind ebenfalls dazu verpflichtet, sich für zehn Tage in Quarantäne zu begeben. Ausnahmen gelten für symptomlose Personen, die:- vollständig geimpft sind und eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben
- vollständig geimpft sind und die letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt
- nach einer Corona-Erkrankung, die nicht mehr als drei Monate zurückliegt, genesen sind
- nach sieben Tagen mit einem negativen PCR- oder Schnelltest.
- nach fünf Tagen für Kinder und Schüler:innen mit einem negativen PCR- oder Schnelltest.
Quelle: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/abstands-und-hygieneregeln/#quarantaene